Kontrollfahrt

Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Wer seinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen will, muss innerhalb dieses Jahres eine Kontrollfahrt absolvieren. Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Wird sie nicht bestanden, darf in der Schweiz nicht mehr gefahren werden und der schweizerische Führerausweis muss im ordentlichen Verfahren erworben werden.
(Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht, praktische Führerprüfung)

Deshalb ist es empfehlenswert vor der Kontrollfahrt einige Fahrstunden zur Vorbereitung zu nehmen.

Die Vorbereitung und die Kontrollfahrt werden dabei mit meinem Fahrschulfahrzeug absolviert.

Preise:
Einzellektion CHF 92.-
5er Abo CHF 90.-
Einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale CHF 100.-

Personen mit einem Führerausweis aus einem der folgenden Staaten sind von der Kontrollfahrt befreit:
EU/EFTA-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Weitere Länder:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (jedoch nur Kategorien A1 und B), Tunesien, USA.